1 / 2023
Letzte Änderung:

Wohngeld-Plus und Bürgergeld

Das Wichtigste in Kürze

 

Das neue Wohngeld-Plus

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz zu mehr Geld für mehr Menschen

Die Ampel-Regierung hat eine Reform des Wohngeldes auf den Weg gebracht. Wer ist zukünftig berechtigt? Alle Infos zur Wohngeldreform finden Sie hier im Überblick.


Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Bund und Länder zahlen es über die Kommunen. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Ihrer Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa bei der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld (ALG) II. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.


Was bringt das neue Wohngeld plus?

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden. Auch, wenn Sie in einem energetisch sanierten Wohnraum leben, in dem die Mieten ggf. höher sind, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.


Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab – eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum viele eigentlich Berechtigte bislang keinen Antrag gestellt haben. Faktoren in der Rechnung sind: Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeldrechner Niedersachsen ausrechnen lassen.


Wo und wie kann ich Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld können Sie schriftlich bei den Wohngeldbehörden Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Sie können sich zum Beispiel auf der Website Ihrer Kommune darüber informieren, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare. Von dort erhalten Sie auch alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Wohngeld.


Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags? Sind vorläufige Zahlungen möglich?

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist kurzfristig vom Bund aufgesetzt worden, um mehr Menschen dabei zu helfen, ihre Wohnungsmieten zu bezahlen. Die Umsetzung kann aber nicht von heute auf morgen erfolgen. Notwendig sind noch Abstimmungen zwischen Bund und den Ländern, die Schaffung der technischen Voraussetzungen und mehr Personal. Deshalb ist je nach Bundesland und Gemeinde mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und der Auszahlung von Wohngeld zu rechnen. Dies soll Sie nicht abschrecken einen Antrag zu stellen, denn Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum Monatsersten der jeweiligen Antragsstellung. Das Wohngeld-Gesetz sieht auch die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen vor. Ob und wie genau diese erfolgen, ist noch unklar und kann von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich sein.

(Quelle: Deutsche Städtetag/ GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der Bundesregierung oder sprechen Sie unser Soziales Management an.

 

 

Bürgergeld

Bürgergeld in 2023 gestartet: das verbirgt sich dahinter


Was ist das neue Bürgergeld eigentlich?

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Wer z. B. aktuell Hartz IV bekommt, erhält automatisch ab Januar das Bürgergeld. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können ergänzende Unterstützung erhalten.


Wer kann das Bürgergeld erhalten?

Gegenüber dem ALG II (Hartz IV) hat sich zunächst nichts geändert:

  • Anspruch auf Bürgergeld hat, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen zu sichern.
  • „Erwerbsfähige“ Personen ab 15 Jahren und ihre Angehörigen – in der Regel also die eigene Familie, aber auch andere, die mit in der Haushaltsgemeinschaft leben.
  • Gegenüber dem ALG II bringt das Bürgergeld einige Veränderungen bzw. Verbesserungen für die Betroffenen mit sich, wie z. B.:


1. Höhe der Regelsätze

Der Regelsatz steigt von 449 Euro auf 502 Euro. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahren 348 Euro, unter 6-Jährige 318 Euro. Die Regelsätze sollen zukünftig an die voraussichtliche Inflationsentwicklung gekoppelt werden.


2. Höhere Freibeträge beim Vermögen

Dies gilt besonders im ersten Jahr des Leistungsbezugs. Dort gilt zukünftig ein Freibetrag von 40.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für jede weitere haushaltsangehörige Person. Aber auch danach wurden die Grenzen angehoben.


3. Volle Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr des Leistungsbezugs

Die Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und übernommen.


4. Höhere Freibeträge beim Einkommen

Zumindest ab 01.07.2023 steigt der Freibetrag für Einkünfte zwischen 520 Euro und 1.000 Euro Verdienst pro Monat auf 30 %.


5. Weniger Sanktionen

Die 100 %-Sanktionen wurden – im Übrigen entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – abgeschafft. Zukünftig solle es ein 3-stufiges System der Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen geben bis zu maximal 30 % für 3 Monate.


6. Abschaffung des Vermittlungsvorrangs in Arbeit

Die berufliche Qualifizierung von gering Qualifizierten soll der Vermittlung gleichgestellt werden, um den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Zudem soll es ein umfassendes Coaching geben.
Infos unter https://www.buerger-geld.org/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unser Soziales Management!

E-Mail:  sozialesmanagement[@]wiederaufbau.de
Telefon: 05 31. 59 03 -520
Fax:      05 31. 59 03 -298