In den vergangenen Monaten dominierte vor allem ein Thema die Medienberichte: die Energiekrise. Die Bundesregierung empfiehlt den Verbrauchern, trotz einer aktuell gesicherten Versorgung, ihren Verbrauch zu beobachten und möglichst energiesparend zu agieren. Auf den folgenden beiden Seiten haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Kostenentwicklung, zu Einsparmöglichkeiten und zu Entlastungsmaßnahmen zusammengestellt.
Kostenentwicklungen und Einsparmöglichkeiten
Für Verbraucher stehen durch die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, darunter die Dezember-Soforthilfen, die Gaspreisbremse sowie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie. Seit dem 01. September 2022 ist zudem die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) in Kraft getreten. In der Verordnung ist u. a. geregelt, dass Endkunden Informationen zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten durch ihre Wärme- und Gaslieferanten erhalten und Gebäudeeigentümer diese Informationen an die Mieterinnen und Mieter weitergeben sollen. Die neue Regelung soll den Endverbraucher gezielt auf die gestiegenen Energiepreise aufmerksam machen und konkrete Energiesparmaßnahmen aufzeigen.
Verschiedene Verordnungen sollen dafür sorgen, dass der Verbraucher entlastet wird
Die Tabelle auf der rechten Seite bietet eine beispielhafte Übersicht über verschiedene Wohnungsgrößen (gemäß § 9 EnSikuMaV) und die Entwicklung der Energiekosten für Fernwärme und Gas in Verbindung mit einem möglichem Einsparpotential bei Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius. Ihre Verbrauchsdaten können Sie als Mieterinnen und Mieter der ›Wiederaufbau‹ – bei entsprechender Geräteausstattung – im Mieterportal oder in der ›meineWiederaufbau‹-App einsehen.
Hinweis
Verbrauchs- und Kostenangaben sind nur überschlägige Informationen, da sich die Werte durch das Vorliegen individueller und baulicher Gegebenheiten, wie bspw. dem Heizverhalten, Dämmung, Lage, Art der Warmwasseraufbereitung etc., verändern können.
Dezember-Soforthilfe und Gaspreisbremse: Auswirkungen auf die Energiekosten
Um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, ist am 19. November 2022 das von der Bundesregierung verabschiedete Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz gestartet. Hier übernahm der Bund die Dezember-Abschlagszahlung für die Gas- und Fernwärmeversorgung als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiekosten bis zum Eintritt der Gaspreisbremse im März dieses Jahres. „Mieterinnen und Mietern, deren Wohnung durch eine Zentralheizung versorgt wird, werden die Entlastungen erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten“, sagt Axel Schütte, Abteilungsleiter Betriebskostenmanagement der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG. "Mieterinnen und Mieter mit einer dezentralen Gasheizung, z. B. in Form einer Gastherme in der Wohnung, sollten im Dezember direkt über ihren Gasversorger eine Gutschrift in Höhe der Abschlagszahlung erhalten haben."
Die seit März 2023 und bis April 2024 geltende Gaspreisbremse dient als Nachfolge der Soforthilfe und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Dabei wird der Gaspreis laut Gesetzesentwurf auf 12 Cent pro Kilowattstunde und der Fernwärmepreis auf 9,5 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent des vorherigen Verbrauchs gedeckelt. Für den restlichen Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Eine weitere Entlastung stellt die Senkung der Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch dar. Durch den noch bis zum Ende des Jahres 2025 bestehenden Gasliefervertrag mit günstigen Vertragskonditionen sowie in Kombination mit der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent müssen Mieterinnen und Mieter in Wohnungen mit Gasheizungen voraussichtlich von keinen extremen Kostenerhöhungen ausgehen. Die Bundesregierung empfiehlt jedoch weiterhin vor dem Hintergrund der Energiekrise energiesparend zu handeln.
„Wir werten die Maßnahmen der Bundesregierung insgesamt positiv, um den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Energiekrise entgegen zu kommen. Jedoch sollte insbesondere bei Fernwärme mit deutlich gestiegenen Energiekosten gerechnet werden. Entsprechende monatliche Vorauszahlungen bei den Heizkosten haben wir daher ggf. bereits angepasst“, so Schütte. „Trotzdem empfehlen wir jedem unserer Mieter, seine Abschläge zu überprüfen und ggf. zu erhöhen.“
(Stand Februar 2023)
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Richtig Heizen, Lüften und Energie sparen
Aktuelle Tipps und Trickszum optimalen Energiesparen finden Sie unter: https://www.wiederaufbau.de/energiespartipps.html