3 / 2024
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Falsche Mülltrennung kostet 85.000 Euro

Deshalb kommt es zu Sonderleerungen

Immer wieder gerät das Thema Sonderleerungen in den Fokus unserer Mieterinnen und Mieter. Diese treten bei Fehlbefüllungen der Wertstofftonne oder der Biotonne auf. So finden sich in der Wertstofftonne keine Wertstoffe, sondern u. a. Windeln, Restmüll oder nicht einsehbare Mülltüten. In der Biotonne wurden zudem weiterhin Plastiktüten oder auch Bioplastiktüten entsorgt, die beide in der Tonne verboten sind. Eine richtige Entsorgung sieht so aus, dass Biomüll in Papiertüten oder Zeitungspapier einzuwickeln oder gänzlich ohne Verpackung zu entsorgen ist.

All diese Fälle sorgen für Sonderleerungen und damit für Verzögerungen im Entsorgungskreislauf. Bei der Betrachtung der Kosten für die außerplanmäßigen Leerungen liegen diese seit 2021 konstant zwischen 80.000 und 85.000 Euro pro Jahr für den Gesamtbestand – Kosten, die über die Nebenkostenabrechnung der Mieterinnen und Mieter abgerechnet werden. Unser beauftragtes Müllmanagement kann nur reagieren, indem es teilweise nachsortiert. Um die Sonderleerungskosten jedoch zu sparen, ist die richtige Mülltrennung der Schlüssel. Diese Verantwortung liegt bei allen Mieterinnen und Mietern gleichermaßen.

Weitere Informationen zur richtigen Trennung

Aus unserer Mieterbefragung ging hervor, dass der Bedarf nach weiteren Informationen zur korrekten Trennung des Mülls besteht. Um diesem Wunsch nachzugehen, werden Sortierhilfen an Müllplätzen angebracht, wo diese noch nicht vorhanden sind. Alternativ können weitere Informationen beim zuständigen Abfallentsorger eingeholt oder bei Bedarf Mieterinformationsschreiben durch uns erstellt werden.

Überfüllte Wertstofftonnen lassen schnell vermuten, dass es zu wenig Wertstofftonnen gibt. Dies ist jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen die tatsächliche Ursache. Fast ausnahmslos ist die Fehlbefüllung und das falsche Trennverhalten der Grund für überfüllte und nicht termingerecht geleerte Wertstofftonnen. 
Wir möchten weiterhin dazu ermutigen, die Müllschleusen, wenn vorhanden, zu nutzen: In der Nebenkostenabrechnung wird je Wohnung immer eine Mindestmenge pro Jahr abgerechnet (24 Mindestschüttungen bzw. 360 Litervolumen). Dies stellt rechnerisch das Mindestmüllvolumen laut der Abfallsatzung dar. Nutzen Sie diese bitte, um gemeinsam die Müllproblematik anzugehen.

Vielen Dank!

Hier finden Sie Sortierhilfen für Ihren Standort:

 

Braunschweig           Salzgitter     

Wolfenbüttel             Seesen / Goslar / Bad Harzburg

 

Bioabfall und Beutel richtig trennen