Diesen Satz liest man in letzter Zeit häufiger im Braunschweiger Stadtbild. Hintergrund ist die seit dem 1. Januar 2024 gültige neue Abfallentsorgungssatzung. Demnach sind auch alle biologisch abbaubaren Kunststoffe („Bio-Plastik”) aus der Bioabfallsammlung ausgeschlossen. In der Folge werden auch zunehmend Kontrollen der Biotonnen durchgeführt.
Um das zu verstehen, erklären wir kurz, warum plastikfreier Bioabfall so wichtig ist:
Bioabfall ist kein eigentlicher „Müll”, sondern wird zu Kompost verarbeitet, der in Gärten, Grünanlagen und in der Landwirtschaft eingesetzt wird – ein echter Kreislauf. Zudem wird das Biogas, das beim Kompostierungsprozess anfällt, aufgefangen und zur Erzeugung von grünem Strom genutzt. Der Kompost kann nur dann uneingeschränkt genutzt werden, wenn er frei von Fremdstoffen wie z. B. Kunststoffen oder Windeln ist. Auch „biologisch abbaubare Kunststoffe” fallen darunter! Diese Änderung betrifft allerdings nicht nur die Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger. Auch für Goslar, Seesen, Bad Harzburg und Harlingerode sind diese ebenfalls nicht zugelassen. Die Landkreise Gifhorn, Wolfenbüttel und Peine unterstützen dieses Konzept, haben jedoch noch kein Verbot per Satzung ausgesprochen.