1 / 2024
Letzte Änderung:

Was ist neu?

Gesetzliche Änderungen ab dem Jahr 2024

Arbeit

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 0,41 Euro, somit liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Ab kommendem Jahr, 2025, steigt sie noch mal um 0,41 Euro auf 12,82 Euro brutto. Zudem steigt die Obergrenze für Minijobber und liegt somit aktuell bei 538 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, für Verheiratete liegt die Grenze bei 23.208 Euro.

Soziales

Ab dem neuen Jahr sind die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe, Bürgergeld und Grundsicherungsrente um zwölf Prozent gestiegen. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf auf 130 Euro bzw. 65 Euro im zweiten Halbjahr. Neue Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld und Grundsicherungsrente:

seit 01.01.2023seit 01.01.2024Erhöhung
Alleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502,00 €563,00 €  + 61,00 €
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
451,00 €506,00 €  + 55,00
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402,00 €451,00 €    + 49,00
Jugendliche von 14–17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
420,00 €471,00 €+ 51,00
Kind von 6–13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
348,00 €390,00 €+ 42,00
Kind von 0–5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
318,00 €357,00 €+ 39,00 €

 

Um Familien mit geringem Einkommen finanziell besser zu unterstützen, steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlags von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt bundesweit auf jährlich 62.100 Euro, d. h. monatlich auf 5.775 Euro und in der Rentenversicherung steigt sie in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat an.

Gesundheit und Pflege

Viele Versicherte kennen das rosafarbene Rezept, das man von einer Arztpraxis ausgehändigt bekommt und in einer Apotheke einlöst. Ab dem 1. Januar wird das digitale Rezept verbindlich für alle gesetzlich Versicherten. Verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen Versicherte von Ärzten dann nur noch per E-Rezept. Es kann per elektronischer Gesundheitskarte oder per Smartphone mit der E-Rezept-App eingelöst werden. Alternativ ist auch ein Papierausdruck des Arztes mit dem Rezeptcode nutzbar. Zudem gibt es eine Erhöhung um jeweils fünf Prozent für Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeiträge. Neu ist auch das Pflegeunterstützungsgeld für Fälle, bei denen Angehörige akut pflegebedürftig werden.

Energie

Im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz dürfen seit dem 1. Januar 2024 bei Neuinstallation innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden wird eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten gewährt. Verschiedene Boni können hinzukommen. Dadurch können auch Mieter indirekt profitieren. Die Ausgaben, von denen Vermieter durch die Förderung entlastet werden, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Damit wird der Mietanstieg bei Modernisierungen gedämpft. Die Erhöhung des CO2-Preises pro Tonne von 30 Euro (2023) auf 45 Euro (2024) bringt einen Preisanstieg von 4,3 Cent beim Liter Benzin und 4,7 Cent beim Liter Diesel mit sich.

Allgemeines

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar 2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend sieben Prozent. Essen gehen könnte also wieder teurer werden. Für Milch oder Milchmischgetränke in Flaschen aus Einwegplastik gilt ab dem 1. Januar 2024 ein Pfandbetrag in Höhe von 25 Cent.