Alle fünf Jahre sind Sie dazu aufgerufen Ihre Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen. Das nächste Mal ist es bei uns im Frühjahr 2022 - also in einem Jahr - wieder soweit.
„Wir freuen uns, wenn möglichst viele unserer Mitglieder wählen und ihr Mitbestimmungsrecht nutzen“, rufen die beiden Ansprechpartner für die Vertreterwahl der ›Wiederaufbau‹ Andrea Schötz und Gregor Kaluza auf. „So sichern wir unserer Genossenschaft gemeinsam eine erfolgreiche Zukunft.“
Da unsere ›Wiederaufbau‹ vom Mitmachen lebt und die Vertreterversammlung elementarer Bestandteil unserer Genossenschaft ist, wollen wir Sie, von nun an bis zum Beginn der neuen Amtszeit im kommenden Jahr, mit dem Prinzip der Vertreterwahl vertraut machen.
Bevor es aber soweit ist, dass wir Ihnen den Ablauf der Stimmabgabe erläutern, wollen wir noch in der Werbetrommel rühren: Engagieren Sie sich doch als Vertreter und kandidieren Sie für das Ehrenamt. Gestalten Sie das Jetzt und Hier und die Zukunft der ›Wiederaufbau‹ mit. Wir freuen uns auf Sie! Sie ist das „Parlament der Genossenschaft“ und das oberste Organ. Sie besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der ›Wiederaufbau‹ gewählten Vertretern. Bei der Vertreterversammlung hat jeder Vertreter ein Rede-, Antrags-, Vorschlags-, Auskunfts- und Stimmrecht. Die Vertreterversammlung stellt u.a. den Jahresabschluss fest, entlastet den Vorstand und Aufsichtsrat, beschließt Satzungsänderungen und die Verwendung des Bilanzgewinns. Außerdem wählen die Vertreterinnen und Vertreter die Mitglieder des Aufsichtsrats. Alle fünf Jahre wählen Sie als Mitglied unser „genossenschaftliches Parlament“ neu.
Welche Aufgaben kommen auf einen Vertreter zu?
Keine Sorge: Sie sind nicht zuständig für Nachbarschaftsdiskussionen oder sind Schlichtungsstelle, wenn es unvereinbare Meinungen zu einem Thema gibt. Als Vertreterin oder Vertreter sollen Sie Ideen und Anregungen der Mitglieder weitergeben. Gemeinsam entwickeln wir dann Vorschläge, wo wir in unserer Genossenschaft noch etwas verbessern können. Sie stehen in direktem Kontakt mit dem Vorstand und gestalten die Entwicklung der Genossenschaft mit. Gegenüber der Geschäftsführung agieren Sie dann als Interessenvertreter für die Mitglieder und Mieter aus dem Wahlbezirk.
Gestalten Sie mit – werden Sie Vertreter!
Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder die Gelegenheit ihre Stimme abzugeben oder sich selbst als Vertreterin oder Vertreter zur Wahl zu stellen. Das genossenschaftliche Prinzip der Selbstverwaltung funktioniert eben nicht ohne die Beteiligung seiner Mitglieder. Wenn Sie also jemand sind, der nicht erst aktiv wird, wenn die anderen es tun, dann sind Sie als Vertreterin oder Vertreter genau richtig! Vielleicht kennen Sie aber auch jemanden aus Ihrer Nachbarschaft, den Sie sich in dieser Rolle gut vorstellen können. Sprechen Sie diese Person doch an und fragen. Oder Sie melden sich bei uns und wir nehmen zu der oder dem Betreffenden Kontakt auf.
Lassen Sie sich aufstellen
Sie sind engagiert und wollen sich für die Belange anderer Mitglieder einsetzen?
Sie möchten Vertreter werden oder einen Kandidaten vorschlagen?++Wir sind für Sie da++
vertreterwahl[@]wiederaufbau.de
0531. 59 03 – 550
Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG, „Vertreterwahl“, Güldenstraße 25, 38100 Braunschweig
Alle Informationen auch immer aktuell unter www.wiederaufbau.de/Verteterwahl