Wenn sich Mieter über Lärm ihrer Nachbarn beschweren, fühlen sie sich unwohl in ihren Wohnungen und manch einer leidet regelrecht darunter. In letzter Zeit melden sich nicht nur sehr ruhebedürftige Mieter bei uns. Es werden auch „normale Wohngeräusche“ als sehr störend empfunden. Wir werden gefragt, was man selbst oder der Vermieter dagegen tun kann.
Das Thema „Lärm“ ist vielschichtig und eine komplexe Angelegenheit. Das Geräuschempfinden und die Wahrnehmung können sehr unterschiedlich sein. Betroffenen Mietern kann das Beschwerdemanagement bereits in kurzen telefonischen Beratungen helfen. Wer die Möglichkeiten der Lärmreduzierung kennt, kann vieles selbst positiv beeinflussen. In einigen Fällen reichen schon einfache Vorschläge zur Lärmdämmung, um das nachbarschaftliche Klima zu verbessern. Hier sind einige Tipps für Sie zum Ausprobieren:
- Suchen Sie das persönliche Gespräch mit dem Lärmverursacher – am besten am nächsten Tag, wenn der Ärger etwas verflogen ist. Dann ist eine sachliche zielorientierte Unterhaltung besser möglich. Dem Verursacher ist meistens gar nicht bewusst, dass sein Verhalten den Nachbarn stören könnte. Sagen Sie es ihm nett und freundlich. Ein ärgerlicher Tonfall führt nicht zu dem gewünschten Resultat. Erläutern Sie Ihre genauen Wünsche bezüglich der Lärmreduzierung.
- Die zurzeit im Home-Office arbeiteten Menschen benötigen für die Erledigung ihrer Arbeit besondere Ruhe und erwarten Rücksichtnahme. Andererseits bedürfen in den Wohnungen spielende Kinder intensiver Aufmerksamkeit und Betreuung ihrer Eltern. Beides in Einklang zu bringen ist eine besondere Herausforderung. Hier hilft nur eins: Sprechen Sie miteinander und finden Sie Vereinbarungen, mit denen beide Seiten gut leben können.
Sollten alle diese Tipps nichts bringen, können Sie die Person in Ihre Wohnung bitten, damit der Lärm selbst angehört werden kann. Grundsätzlich liegt der Richtwert der Zimmerlautstärke tagsüber um die 40 Dezibel und nachts bei 30 Dezibel. Sind die Werte höher, kann eine belastende Lärmstörung vorliegen. Wichtig: Selbstverständlich bedarf es immer einer individuellen Betrachtung der Gesamtsituation. Laut unserer Hausordnung wird auf die spezielle Rücksichtnahme der Nachtruhe (22.00 bis 07.00 Uhr) hingewiesen. Tagsüber können Lärmmessungen mit einem Schallpegelmessgerät hilfreich sein.
Falls unsere Tipps nicht umgesetzt werden können oder keine Akzeptanz finden, sollte der Vermieter informiert werden. Extreme nächtliche Ruhestörung melden Sie bitte der Polizei und senden Sie uns ein aktuelles Lärmprotokoll mit Zeugenunterschriften. Entsprechende Formulare kann Ihnen das Beschwerdemanagement gern zuschicken. Nach Eingang genauer Protokollierungen mit Zeugenunterschriften können die möglichen Maßnahmen laut Mietrecht in die Wege geleitet werden. Erfahrungsgemäß verbessert sich spätestens dann die Situation, falls nicht müssen weitere Lärmprotokolle eingereicht werden. Die Regelung solcher Fälle kann ggf. eine längere Zeit dauern und ist für Betroffene eine besondere Belastung. Hier gibt es jedoch keine andere Möglichkeit der Vorgehensweise. Manchmal muss sogar der Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragen, um helfen zu können. Mangelt es an Zeugenunterschriften sowie Nachweisen oder wird der Lärm abgestritten, kann unsererseits kaum bis gar nicht geholfen werden. Bei „Aussage gegen Aussage“ gibt es für den Vermieter nur noch die Möglichkeit ein Vermittlungsgespräch anzubieten. Oft erleben wir es, dass gemeinsame Gespräche mit dem Lärmverursacher abgelehnt werden oder nicht gewünscht sind. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit eine Regelung auf dem privatrechtlichen Weg herbeizuführen oder die private Nutzung einer Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Einige Lärmbeschwerden können sich sogar mit der Zeit zu einem privaten Mieterstreit entwickeln. Bei persönlichen Unstimmigkeiten wird der Vermieter immer seine Neutralität wahren und nicht behilflich sein können.
Welchen Weg Sie auch immer gehen müssen, unsere qualifizierten Mitarbeiter unterstützen Sie gern dabei. Haben Sie noch Fragen? Eine telefonische Beratung kann Ihnen Klarheit über notwendige Schritte verschaffen. Sie erreichen das Beschwerdemanagement unter: 0531/5903-525. Wir sind Ihnen gern behilflich und wünschen allen Betroffenen viel Erfolg bei der Umsetzung unserer Tipps.
Das hilft effektiv Lärm zu reduzieren:
+ Filz unter die Stühle oder sonstige bewegliche Möbel kleben
+ leise Hausschuhe aus Filz oder dicke „Stopper Socken“ tragen
+ Teppiche (auch viele kleine) dämmen den Trittschall
+ Dämmmatten unter den Waschmaschinen reduzieren den Schleuderlärm
+ gut möblierte Räume halten den Schall in der Wohnung – er dringt nicht so laut in die Nachbarwohnungen (leere Wände vermeiden)
+ Türen isolieren mit Dichtungsband und das Türenknallen vermeiden – Türklinken benutzen
+ Kinderspielflächen für Bauklötze/Spielsachen auf einem Teppich ermöglichen (Kinder sollten nicht direkt auf dem Laminat spielen – das ist für die Nachbarn, die darunter wohnen, sehr laut)
+ Kopfhörer aufsetzen, wenn die Musik oder der Fernseher lauter aufgedreht werden. Bei vorliegender Schwerhörigkeit sprechen Sie die Person oder dessen Familienmitglied vorsichtig auf die Schwerhörigkeit an und schlagen zum Beispiel die Anschaffung von Kopfhörern vor.
+ Manche Menschen schlafen beim lauten Fernsehen ein – sagen Sie es dem Nachbarn ganz nett am nächsten Tag und bitten Sie ihn um Abhilfe. Sollten Sie selbst betroffen sein, nehmen Sie solche Hinweise nicht als Kritik auf. Seien Sie dankbar und ändern Sie „des Hausfriedenswillen“ Ihre Gewohnheiten.
+ Boxen oder andere geräuschvolle Maschinen bewusst platzieren oder den Standort wechseln. Dies kann in persö-nicher Abstimmung mit dem Nachbarn gut getestet werden: Wo ist das Gerät für den anderen Mieter am wenigsten hörbar?
+ Bellt der Nachbarhund in der Wohnung bei Abwesenheit des Hundebesitzers, dann informieren Sie den Tierhalter persönlich darüber, wenn er wieder da ist (freundlich und nicht vorwurfsvoll). Ein Hinweis mit „Sorge“ wird von den meisten Hundebesitzern positiver aufgenommen als Zurechtweisungen oder Beschimpfungen.