Am 01. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Verteilung anfallender Kohlendioxidkosten neu. Die Begriffe „CO2-Steuer” oder „CO2-Kosten” werden in diesem Zusammenhang synonym verwendet und der etwas sperrigen Formulierung vorgezogen.
Wir erklären kurz das Gesetz:
Wenn ein Gebäude mit einem fossilen Energieträger wie Erdgas beheizt wird, kommt es zu Treibhausgasemissionen. Seit 2021 wird in Deutschland eine Steuer für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Im Gebäudebereich führt der Kohlendioxidpreis unter anderem zu höheren Kosten für die Beheizung und die Warmwasserversorgung von Gebäuden. Bis vor der Neuregelung konnten Wohnungsunternehmen die Kosten vollständig an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Seit dem 1. Januar dieses Jahres bestimmt der Umfang der Treibhausgasemissionen, die vom Gebäude ausgehen und die anhand des Brennstoffverbrauchs des Gebäudes bestimmt werden, das neue Aufteilungsverhältnis.
Mehrere Basisdaten sind fortan also stärker im Fokus: Zum einen der energetische Stand unserer Gebäude, inklusive der auf Gebäudeebene berechnete CO2-Fußabdruck, zum anderen die Verbräuche der Mietparteien. Die CO2-Steuer wird dann abgestuft, entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes, pro Quadratmeter Wohnfläche zwischen dem Vermieter und den Mietparteien verteilt und umgelegt (s. Grafik).
Ziel der Neuaufteilung ist es, Anreize in zwei Richtungen zu geben. Erstens wird den Mieterinnen und Mietern damit ein Anreiz zu Energieeinsparungen gegeben. Denn wird weniger Erdgas zum Heizen verbrannt, wird auch entsprechend weniger CO2 emittiert. Zweitens soll Wohnungsunternehmen der Anreiz gegeben werden, energetische Sanierungen am Gebäude durchzuführen. Denn auch hier gilt: Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, desto mehr CO2 wird emittiert. Da der Einflussbereich von Mietparteien nur im Bereich dessen liegt, wie hoch die Heizung im Winter aufgedreht wird oder wie lange man warm duscht, weniger aber beim energetischen Gesamtzustand des Wohngebäudes, werden Vermieter nun stärker in die Pflicht genommen.
HINWEIS
Derzeit werden die Nebenkosten für das Jahr 2022 abgerechnet. Das neue Stufenmodell greift somit mit der nächsten Nebenkostenabrechnung erstmalig für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2023. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit weiter.