3 / 2023
Letzte Änderung:

Kabelfernsehen wird Mietersache

Kostenumlage über die Betriebskostenabrechnung entfällt

Mit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde auch das Nebenkostenprivileg gekippt. Mit dem Nebenkostenprivileg hatten Vermieter von Mehrfamilienhäusern das Recht, die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss auf alle Mieterinnen und Mieter über die Betriebskostenabrechnung umzulegen.

Ziel der Gesetzesänderung ist neben der Förderung des Wettbewerbs am Markt auch die Stärkung der Wahlfreiheit des Mieters.

Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass sie ab dem 01.07.2024 einen eigenen, sogenannten Einzelnutzervertrag (mit der Vodafone oder einem anderen Anbieter) abschließen müssen, sofern sie zukünftig nicht auf das gewohnte TV-Signal verzichten wollen.

Anfang Oktober wurde ein neuer Vertrag zwischen der ›Wiederaufbau‹ und Vodafone geschlossen. Interessierte Mieterinnen und Mieter können dann ab dem 01.07.2024 ein sogar noch günstigeres Angebot für den Kabelfernsehempfang mit gewohntem Programmumfang auf einfachem Wege erhalten. Nicht berührt von der Änderung sind bestehende, individuell geschlossene Verträge von Mieterinnen und Mietern für Telefonie- und Internetprodukte der Vodafone – diese bleiben in vollem Umfang bestehen.

Über das Vorgehen in Bezug auf den Abschluss des Einzelnutzervertrages mit der Vodafone werden wir Sie separat zeitnah und rechtzeitig informieren, sodass Sie aktuell noch nicht selber tätig werden müssen.