3 / 2023
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Umgang mit anonymen Beschwerden

Wenn die Nachbarschaft Herausforderungen mit sich bringt

Immer wieder kommt es im Zusammenleben von Menschen zu Unstimmigkeiten. In solchen Fällen greifen manche Mieterinnen und Mieter zum Mittel des anonymen Briefes, um beim Vermieter ihren Unmut loszuwerden.

Diese Menschen tun das nicht grundlos: Angst vor den Nachbarn, weil diese sich rächen könnten. Diesen möglichen Konsequenzen möchte niemand ausgesetzt sein. Also schreibt man seinen Ärger auf – ohne seinen Namen zu nennen – und hofft auf das Eingreifen des Vermieters.

Wir können die Beweggründe gut nachvollziehen – helfen können wir aber leider in solchen Fällen nicht.  Wir dürfen niemanden auf ein Fehlverhalten hinweisen, ohne die Hilfe der Person, welche dieses Verhalten beobachtet hat. Ohne Nachweise oder Zeugen gibt es für den Vermieter keine Möglichkeiten des Eingreifens.

Werden Verstöße gegen die Hausordnung jedoch „normal”, mit Angabe des Namens, gemeldet, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, die wir gut nutzen können. In vielen Fällen reicht sogar ein netter Anruf und der Ärger ist bald verflogen. Eine vertrauensvolle Beratung können wir im Beschwerdemanagement auf jeden Fall immer garantieren. Helfen können wir nur, wenn wir von Missständen erfahren. Anonyme Hinweise sind der falsche Weg für ein harmonisches Wohnen bei der ›Wiederaufbau‹!

Und noch ein Tipp: Bei Lärmstörungen empfehlen wir immer zunächst ein nettes Gespräch untereinander zu führen und um Rücksichtnahme zu bitten.