1 / 2020
Letzte Änderung:

Die wichtigsten Neuerungen in 2020

Sozialhilfe steigt

Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen rund 1,88 Prozent mehr Geld. Zwischen fünf bis acht Euro bekommen Hilfebedürftige monatlich mehr. „Es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Bezug auf die Anpassung der Grundsicherung.

Kassenbon-Pflicht

Die Ausdruckspflicht für Kassenbons wurde eingeführt. Betroffen von der Änderung sind alle Geschäfte mit elektronischen Kassensystemen, also auch Döner-Läden, Bäcker oder Eisdielen. Ziel der Kassenbon-Pflicht ist es, Steuerbetrug in Zukunft zu erschweren. Experten befürchten, dass Unmengen von Müll die Folge sein werden. Denn die Kassierer sind dazu verpflichtet, die Kassenzettel auszudrucken – auch wenn man die Mitnahme weiterhin ablehnen kann.

Plastiktüten-Verbot

Bald dürfen keine Plastiktüten mehr verkauft werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet, der voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte in Kraft tritt. Auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tüten sollen verboten werden. Ausgenommen sind Beutel für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn für Arbeitnehmer steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Für Auszubildende gilt eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr. Danach soll sie weiter steigen. Auch eine Erhöhung des Mindestlohns in Pflege- und Gesundheitsberufen ist geplant. Dies soll laut Bundesregierung in jedem Fall zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen, entweder durch einen Flächentarifvertrag oder höhere Lohnuntergrenzen.

Einkommensgrenzen steigen

Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen 2020 um 1,95 Prozent. Das kommt allen Steuerzahlern zugute und soll verhindern, dass Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz aufgezehrt werden.

Neue Regel für Heilmittel

Für gesetzlich Versicherte, die Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen oder ein anderes Heilmittel brauchen, ändern sich von Oktober 2020 an die Regeln. Die neue Heilmittel-Richtlinie sieht unter anderem vor: Das komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Es gibt nur noch ein Rezept pro Fall mit einer „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzte dürfen ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist. Die Behandlung muss nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden. Patienten haben in der Regel 28 Tage Zeit. In begründeten Fällen können Patienten die Behandlung für länger als 14 Tage unterbrechen, ohne dass das Rezept ungültig wird.

Unterhalt steigt

Getrenntlebende Eltern müssen mehr Unterhalt zahlen. Für Kinder unter sechs Jahren sind es 369 Euro im Monat Mindestunterhalt (2019: 354 Euro). Bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren steigt er auf 424 Euro im Monat (2019: 406 Euro). Für ältere Kinder (12 bis 17 Jahre) beträgt der monatliche Mindestunterhalt 497 Euro (2019: 476 Euro).

Jahreszahl 2020

Es geht schnell und einfach – das Abkürzen der Jahreszahl auf Dokumenten. Doch in 2020 ist Vorsicht geboten, wenn Dokumente ausgefüllt werden müssen. Wer die Jahreszahl gewohnheitsmäßig mit einer „20“ abkürzt, läuft Gefahr, Opfer von Betrügern zu werden, denn im Nachhinein kann aus „20“ mit zwei zusätzlichen Ziffern jede mögliche Kombination aus den Jahren 2000 bis heute und weiter darüber hinaus erstellt werden. Das Verändern von Dokumenten führt dazu, dass Fristen verkürzt oder verlängert werden. Beispiel: Monatliche Zahlungen können ganz einfach nach hinten datiert werden, und somit weiteres, zusätzliches Geld eingefordert werden. Am Ende droht vielleicht sogar rechtlicher Ärger. Deswegen sollte die aktuelle Jahreszahl immer ausgeschrieben werden.