Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist etwas Besonderes. Denn das oberste Genossenschaftsprinzip und die Leitmaxime ist die Förderung ihrer Mitglieder. Durch den Erwerb von Anteilen an unserer Genossenschaft erfolgt die Mitgliedschaft und man wird Miteigentümer. Über die Vertreter werden dann Rechte aber auch Pflichten in Angelegenheiten der Genossenschaft ausgeübt.
Sie, als Mitglied, wählen alle fünf Jahre aus Ihrem Wahlbezirk pro 250 Mitglieder einen Vertreter für die Vertreterversammlung. Wegen der Größe unseres Verbreitungsgebietes und des Anspruches, dass aus jeder Region Vertreter gewählt werden, gibt es eine Aufteilung in Wahlbezirke.
Auf der rechtlichen Grundlage unserer Satzung ist es 2022 wieder soweit, dass sich die Mitglieder der ›Wiederaufbau‹ eG, als Vertreter oder Ersatzvertreter aufstellen und dann mittels Briefwahl für den zugeordneten Wahlbezirk wählen lassen zu können.
Wie ist die Wahl der Vertreter organisiert?
Geleitet wird die Vertreterwahl vom Wahlvorstand. Er besteht aus fünf Mitgliedern der Genossenschaft, die bei der vergangenen Vertreterversammlung Mitte November gewählt wurden, einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied. Die beiden Wahlvorstandsmitglieder aus dem Vorstand und Aufsichtsrat werden in der nächsten gemeinsamen Sitzung im Dezember bestellt.
Der Wahlvorstand bestimmt die Wahlbezirke und bestätigt die Richtigkeit der festgesetzten Anzahl der pro Wahlbezirk zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Für jeden Wahlbezirk stellt der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten auf. Darüber hinaus nimmt der Wahlvorstand weitere Kandidatenvorschläge entgegen.