1 / 2022
Letzte Änderung:

Was ist neu: Gesetzliche Änderungen

 

Finanzielles

Die Regelsätze für ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung haben sich seit dem 01.01.2022 um 3 € für alle Haushaltsmitglieder ab 14 Jahren erhöht, für jüngere Kinder um 2 €. Von den Sozialverbänden wurde diese geringe Erhöhung – gerade angesichts derzeit steigender Preise – kritisiert.

Gar nicht erhöht wurde hingegen das Kindergeld. Es könnte aber sein, dass sich da im Laufe des Jahres noch etwas ändert.

Auch beim Unterhalt haben sich nur geringe Erhöhungen ergeben. Je nach Einkommensstufe und Alter des Kindes zwischen 3 und 8 €. Allerdings wurden hier 5 neue Einkommensstufen ab 5.500 € hinzugefügt, sodass nun auch sehr einkommensstarke Unterhaltspflichtige stärker herangezogen werden.

Größere Änderungen hat es beim Wohngeld ergeben. Das Wohngeld soll einkommensschwächere Haushalte entlasten und den Bezug von z.B. ALG II vermeiden. Die Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig, im Schnitt soll es aber um 13 € steigen. Durch den Wegfall der bisherigen Obergrenzen für die anerkannten Mieten werden aber insbesondere Mieter, die in relativ (zum Einkommen) teuren Wohnungen wohnen, deutlich stärker profitieren.

Um immerhin 240 € ist der Steuerfreibetrag gestiegen, auf nunmehr 9.984 €.

Der Mindestlohn hat sich zum 01.01.2022 auf 9,82 € erhöht; eine weitere Anpassung auf 10,45 erfolgt zum 01.07. Ferner hat das Bundeskabinett die Erhöhung des Mindestlohnes auf € 12,- zum 01.10.2022 beschlossen.

 

Pflege

Neben höheren Sätzen für die Sachleistungen (+ 5 %) und den höheren Leistungsbeträgen für die Kurzzeitpflege (+10 %) wurde besonders auch ein Zuschlag für den pflegebedingten Eigenanteil beschlossen, der mit der Dauer der Pflege ansteigt. Die Pflegekasse übernimmt von diesem Anteil 5 % im ersten Jahr, 25 % im zweiten, 45 % im dritten und 70 % in den folgenden Jahren.

Schön für die Beschäftigten: Ab dem 01.09.2022 werden nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Betreuungs- und Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Hört sich sowohl für die Versicherten als auch für die Beschäftigten gut an. Kritiker merken allerdings an, dass das System der Pflegeversicherung zunehmend vor Finanzierungsproblemen steht.

 

Umwelt + Verbraucher

Ende 2022 ist der Atomausstieg geschafft. Bis dahin werden auch die letzten Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 vom Netz gehen - zumindest Stand heute.

Das Schreddern männlicher Küken ist seit dem 01.01.2022 verboten. Sicherlich eine gute Regelung, da das Geschlecht der Küken mittlerweile vorab bestimmt werden kann.

Der Verkauf von Einweg-Plastiktüten ist ebenfalls untersagt. Erlaubt bleiben aber dickere Plastiktüten, für die mehrfach Nutzung gedacht sind. Bleibt zu hoffen, dass die Verbraucher sie auch als solche benutzen, sonst haben wir mehr und nicht weniger Plastikmüll.

Auch ums Recycling geht’s bei der Pfandpflicht für Getränkeverpackungen. Von dieser sind seit 01.01. alle Plastik-Getränkeverpackungen bis 3 Volumen Liter betroffen. Ausgenommen bleiben bis 2024 Flaschen für Milcherzeugnisse. Die Pfandpflicht gilt auch für alle Getränkedosen.

Auch Supermärkte und Discounter (ab 800 qm) müssen seit Januar Elektroschrott zurücknehmen – jedenfalls dann, wenn sie regelmäßig solche Geräte verkaufen. Größere Geräte (ab 25 cm) allerdings nur dann, wenn ein Neugerät gekauft wird.

Wer kennt das nicht: Verträge sind im Internet schnell geschlossen, eine Kündigung hingegen schien in manchen Fällen kaum möglich. Damit das zukünftig anders wird, ist ab 01.07.2022 ein gut sichtbarer und einfach zugänglicher Kündigungsbutton vorgeschrieben.

Ingo Hlubek aus dem Sozialen Management