Die Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ gehört ihren Mitgliedern – das ist der genossenschaftliche Gedanke, der uns zugrunde liegt.
„Denn wer Mitglied und zugleich Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner
Baugenossenschaft auch mitgestalten. “
Dieses Prinzip füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 70 Jahren mit Leben. Ab Donnerstag, dem 24. März 2022, ist es wieder soweit. Turnusgemäß findet nach fünf Jahren die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ statt. Bis Dienstag, dem 26. April 2022, haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und Ihren Vertreter oder Ihre Vertreterin in die Vertreterversammlung zu wählen.
In den letzten knapp zwei Jahren haben wir engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Kreis unserer rund 17.500 Mitglieder gesucht, die als Vertreterin oder Vertreter die Baugenossenschaft mitgestalten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen möchten. Dazu gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Entscheidungen über Satzungsänderungen.
Gleichzeitig stehen die Vertreterinnen und Vertreter in regelmäßigem Dialog mit dem Vorstand. Nur durch den regelmäßigen Austausch können wir genauer herausfinden, welche Bedürfnisse unsere Mitglieder heute und morgen haben und unsere Produkte und Service im Interesse aller justieren.
Nutzen Sie als Mitglied der ›Wiederaufbau‹ Ihr aktives Wahlrecht und stärken Sie durch Ihre Stimmabgabe den genossenschaftlichen Gedanken.
Auf Basis der Mitgliederzahl der ›Wiederaufbau‹ wird der Wahlvorstand in einer Sitzung am 21. März 2022 eine Wahlliste mit der genauen Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sowie Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter aufstellen. Für je 250 Mitglieder eines Wahlbezirks werden ein Vertreter oder eine Vertreterin gewählt. Es gibt insgesamt sechs Wahlbezirke. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter in Ihrem Wahlbezirk zu wählen sind und wie viele Kreuze Sie maximal abgeben dürfen, gibt Ihnen Ihr Stimmzettel vor.
Alle Informationen auch immer aktuell unter www.wiederaufbau.de/Verteterwahl
So funktioniert die Vertreterwahl
Ab dem 24. März 2022 gehen allen wahlberechtigten Mitgliedern die Unterlagen zur Briefwahl zu. Diese bestehen aus einem Stimmzettel, einer Postkarte, auf der der Wähler erklärt, persönlich gewählt zu haben, einem Wahlumschlag und einem frankierten Rückumschlag.
Haben Sie Fragen zur Briefwahl?
Ergeben sich weitere Fragen rund um die Vertreterwahl 2022, scheuen Sie nicht, sich bei uns zu melden.
Wir sind für Sie da
vertreterwahl[@]wiederaufbau.de
0531. 59 03 - 550
Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG, „Vertreterwahl“, Güldenstraße 25, 38100 Braunschweig