3 / 2021
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Wenn es mit der Miete eng wird

Mietschuldnerberatung und Wohnhilfe

Existenzsorgen, finanzielle Probleme und ungewisse Perspektiven. Ab und an sehen sich Menschen diesen Problemen gegenüber. Mietschulden sind belastend und können ein Grund werden, weshalb Menschen ihre Wohnung verlieren. Die ›Wiederaufbau‹ kann auf die Bezahlung der Rückstände drängen und im schlimmsten und äußersten Fall kündigen. „Soweit muss es aber nicht kommen“, stellt Mietschuldnerberater Ingo Hlubek klar. „Oft scheuen sich Betroffene aus Schamgefühl davor, rechtzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Doch je eher die Möglichkeiten ausgelotet werden, einen Mietrückstand und die drohende fristlose Kündigung abzuwenden, desto effektiver kann das Problem gelöst werden.“

Seit mehr als 15 Jahren kümmert sich Ingo Hlubek aus dem Sozialen Management um Mieterinnen und Mieter mit Zahlungsrückständen. „Gemeinsam finden wir meist heraus, woran es hapert. Viele wollen ihre Miete ja zahlen, können es aber aus bestimmten Gründen nicht. Gemeinsam finden wir Wege da raus“, so Hlubek. Ein Räumungsverfahren, wenn es denn bis zum Ende durchgeführt wird, ist für alle sehr kostspielig und es kommen leicht fünfstellige Beträge zusammen. Dies liegt nicht im Interesse der Genossenschaft - und auch nicht im Interesse der Mietpartei.

Eine weitere, öffentliche, Stelle, an die sich Braunschweiger Mieterinnen und Mieter auch wenden können, ist, die Beratung der Wohnhilfen der Stadt Braunschweig. Frau Beate Koch ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger und bietet Hilfe bei Miet- und Energierückständen. Sieben Sozialarbeiterinnen helfen Betroffenen, ihre Wohnung zu behalten oder eine Unterbrechung der Energieversorgung zu vermeiden, beziehungsweise die Sperre wieder aufzuheben. „Durch die Pandemie geraten immer mehr Menschen in eine wirtschaftlich schwierige Situation. Aus Unwissenheit nehmen manche die ihnen zustehenden Sozialleistung nicht in Anspruch“, so Beate Koch. Auch aus Scham gehen viele Menschen nicht zum Jobcenter oder der Wohngeldstelle.

Sowohl für die Mietschuldnerberatung bei der ›Wiederaufbau‹, wie auch für ein Gespräch mit der Stelle der Wohnhilfe, ist es fast nie zu spät. Beide Stellen wissen, was zu tun ist und stehen der betroffenen Person beratend und unterstützend zur Seite. Weiteres, wie zum Beispiel Suchtberatungsstellen oder eine Schuldnerberatung können dann angestoßen werden. Im Gespräch werden die Faktoren, die zu den Rückständen geführt haben, geklärt. „Wir nehmen dann Kontakt beispielsweise zur ›Wiederaufbau‹ auf und auch ggf. zum Energieversorger“, so Frau Koch.

Nach Klärung der genauen Höhe des Rückstands werden dann gemeinsam Lösungen gesucht, zum Beispiel durch eine zumutbare Ratenzahlungsvereinbarung. In manchen Fällen bekommen die Betroffenen Sozialleistungen nachgezahlt, wodurch die Schulden teilweise oder ganz ausgeglichen werden. Fast immer gelingt es, dass die Mieten dann wieder regelmäßig gezahlt werden können und der erste Schritt ist getan, die Wohnung zu erhalten.

Die Ursache für die Entstehung von Miet- und Energieschulden sind vielfältig: die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Geringverdienende mit befristeten Arbeitsverhältnissen, der Wechsel zwischen Arbeit und Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, Kurzarbeit, Krankheit mit der Folge des Krankengeldbezug und eventuell folgende Erwerbsunfähigkeit, Schulden, Sucht sowie psychische Einschränkungen spielen eine Rolle.

Häufig sind es mehrere dieser Faktoren, die zu der Problematik geführt haben: Die Betroffenen fühlen sich oft überfordert, öffnen ihre Post nicht mehr und verdrängen das Problem. „Höchstes Ziel ist, die Wohnung zu erhalten, denn der Verlust der Wohnung und eventuell Einweisung in eine Notunterkunft setzen einen Teufelskreis in Gang: die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sinken und die Kontakte zur Familie und zu Bekannten brechen häufig ab. Soziale Ächtung und zunehmende Perspektivlosigkeit sind weitere Folgen.

Der angespannte Wohnungsmarkt in Braunschweig erschwert die Chancen für Menschen mit geringem Einkommen zudem erheblich“, so Beate Koch. „Wichtig ist, mit uns zu reden und die zunächst laufenden Mietzahlungen sicherzustellen. Gegebenenfalls besteht auch Anspruch auf ergänzende andere Sozialleistung. Die Beantragung eines Darlehens bei der Stelle Wohnhilfen ist für manche eine gute Möglichkeit, die Rückstände zu begleichen. Frau Koch und Herr Hlubek appellieren: „Nutzen Sie bestehende Beratungsangebote!“

 

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Ingo Hlubek
Dipl. Sozialarbeiter (FH)
Soziales Management Schuldnerberatung
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