2 / 2024
Letzte Änderung:

Unser Betriebskostenmanagement informiert

Die wichtigsten Neuerungen kurz und knapp zusammengefasst.

Wie bereits in der Ausgabe 3|2023 angekündigt, erhalten Sie im Rahmen der Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 erstmals den Ausweis zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieter. Hieraus können Sie ersehen, wieviel CO2 im genannten Zeitraum emittiert wurde und wie sich das Objekt/Haus in Verbindung mit dem Wärmeverhalten der Mieterinnen und Mieter energetisch einordnet. In wenigen Fällen gibt es Ausnahmen und abweichende Regelungen (z. B. im Falle von Denkmalschutz).

Leider ist das Ganze nicht umsonst: Die Kosten für die CO2-Kostenaufteilung gehören gemäß § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung bzw. § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung zu den umlegbaren Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage – d. h. Kosten der Berechnung und Aufteilung – und betragen voraussichtlich ca. 5 Euro je Mietpartei und Jahr. Ein Widerspruch gegen die Kostenaufteilung bzw. Verzicht auf den Ausweis ist leider nicht möglich, da wir von Gesetzes wegen als Vermieter zur Verbrauchsabrechnung und damit der
Kostenaufteilung verpflichtet sind.

Die 10 häufigsten Fragen zur CO2-Kostenaufteilung erklärt auf techem.com.

HINWEIS

Glasfaseranschluss: Telekom ist unterwegs

Mit den neuen Glasfaseranschlüssen machen wir unsere Wohnungen für Sie digital fit und zukunftsfähig. Nach vorheriger Terminankündigung durch die ›Wiederaufbau‹ erfolgt die Installation in Ihrer Wohnung. Die Installation ist unabhängig davon, ob Sie einen Vertrag mit der Telekom schließen möchten oder nicht. Sie haben die freie Wahlmöglichkeit, es besteht keine Vertragspflicht für Sie.


Nachforderungen bei Heizkostenabrechnung

Auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, durch stark erhöhte Ausgaben für das Heizen in Form von Nachzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Allerdings ist es in so einem Fall auch möglich, für diesen Monat finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter zu erhalten.

Dies ist durch die Reform von Hartz IV zum Bürgergeld geregelt und kann der Fall sein, wenn im entsprechenden Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen.
Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen abgefedert werden.

Der Antrag muss jedoch in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Die Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen Antrag zu stellen, ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Kabelfernsehen: Jetzt noch tätig werden!

Ab 1. Juli 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg. Ab diesem Tag müssen Mieterinnen und Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Kabelfernsehanbieter abgeschlossen haben. Sollten Sie noch nicht tätig geworden sein, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sofern Sie zukünftig nicht auf das gewohnte TV-Signal verzichten wollen.

Kostensteigerung der Nebenkosten

Erste Abrechnungen zeigten, unser Aufruf im vergangenen Jahr, Strom und Gas bzw. Fernwärme einzusparen, war erfolgreich. Auch wenn die Preise der oben genannten Positionen in diesem Jahr wieder zurückgegangen sind, möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund des Wegfalls der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % wieder mit höheren Nebenkosten zu rechnen ist. Seit dem 31. März gilt wieder der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 %. Daher legen wir Ihnen auch in diesem Jahr nahe, sorgsam Strom und Gas bzw. Fernwärme zu verwenden.

Trinkwasserverordnung

Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung sind die Wasserversorger verpflichtet, über die Beschaffenheit des Trinkwassers zu informieren. Das Informationsmaterial erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen örtlichen Trinkwasserversorger.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Unter diesem Absatz finden Sie eine Übersicht über alle Trinkwasserversorger. Über die Auswahl Ihres Standorts gelangen Sie direkt auf die Homepage Ihres örtlichen Wasserlieferanten.

Übersicht Trinkwasserversoger

Monatliche Verbrauchsinformationen

Über das ›meineWiederaufbau‹-Kundenportal (App und Desktop) stellen wir Ihnen Ihre Verbrauchsinformationen zur Verfügung, damit Sie Ihren monatlichen Verbrauch jederzeit im Auge behalten und vergleichen können.

Nutzen Sie gleichzeitig auch alle weiteren Vorteile, wie z. B. die Verwaltung Ihres Mietertrags, die Meldung von Schäden, Informationen zu Veranstaltungsankündigungen u. v. m. Sparen Sie Geld und schonen Sie Ressourcen mit unserem digitalen Angebot der ›meineWiederaufbau‹!

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