1 / 2025
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Gesetzliche Änderungen 2025

Auch das Jahr 2025 bringt wieder einige Änderungen mit sich.

Hier einige Beispiele:

Soziales

  • Das Wohngeld steigt zum 1.1.2025 um durchschnittlich 15 % oder 30 € im Monat. Da das Wohngeld aber von vielen Faktoren abhängt, können sich im Einzelfall unterschiedliche Änderungen ergeben.

  • Auch Kindergeld und Sofortzuschlag wurden erhöht. Das Kindergeld beträgt ab sofort 255 € und der Sofortzuschlag 25 €.

  •  Eine „Nullrunde“ gibt es hingegen für Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld und Grundsicherungsrente – die Regelsätze bleiben unverändert. Änderungen können sich aber bei den anerkannten Unterkunftskosten ergeben.


Sozialversicherung

  • Bei der Krankenversicherung wird mit einem Anstieg des Zusatzbeitrags um durchschnittlich 0,8 % gerechnet. Durchschnittlich beträgt dieser nun 2,5 %. Versicherte können ggf. durch einen Kassenwechsel zu einer günstigeren Versicherung viel Geld sparen. Hinzu kommt, dass die Beitragsbemessungsgrenze auf nunmehr 5.512,50 € / Monat erhöht wird.

  • Auch die Pflegeversicherung wird teurer, hier steigt der Beitragssatz um 0,2 % auf nunmehr 3,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen, bei Kinderlosen auf 4,2 %. Eltern mit mehr als einem Kind werden weiterhin entlastet.

  • In der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben die Beitragssätze in 2025 noch stabil, jedoch steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 €.


Arbeit und Steuern

  • Zum 1.1.25 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 0,41 €, beträgt also 12,82 € brutto. Entsprechend steigt auch die Hinzuverdienstgrenze für Minijobber auf 556,- €.

  • Der Steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.084 €. Ebenso steigt der Kinderfreibetrag auf 6.672 €.


Gesundheit und Pflege

  • Ab 2025 startet die elektronische Patientenakte (EPA), zunächst in 4 Modellregionen. Nach Ablauf der Testphase in vier Modellregionen ist ein bundesweiter Start ab März vorgesehen. In der EPA können Informationen zu Erkrankungen, Arztbriefe, Operationsbefunde, Röntgenaufnahmen etc. abgerufen werden. Zudem enthält sie Informationen zu Arzneimitteln, die per eRezept verschrieben wurden. Damit soll der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens verbessert und im Ernstfall eine bessere und schnellere Behandlung ermöglicht werden. Es besteht die Möglichkeit der EPA zu widersprechen. 

  • Amalgam-Füllungen dürfen ab 2025 nicht mehr verwendet werden. Alte genießen aber sozusagen „Bestandsschutz“.

  • In der Pflegeversicherung steigen die nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen. Das Pflegegeld wird um 4,5 % erhöht. Gleiches gilt für die Pflegesachleistungen.


Energie und Umwelt

  • Die Erhöhung des CO2-Preises pro Tonne von 45 € auf 55 Euro pro Tonne zum 1.1.2025 bringt einen Preisanstieg von etwa 3 Cent pro Liter bei Benzin und Diesel mit sich.

  • Der USB-C-Anschluss wird verpflichtend für bestimmte Elektrokleingeräte wie Smartphones und Kameras eingeführt. Damit soll die Anzahl der erforderlichen Ladegeräte begrenzt werden.

  • Altkleider müssen unabhängig vom Zustand im Altkleidercontainer entsorgt werden und dürfen nicht mehr in den normalen Hausmüll.

  • Bestimmte Verpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A enthalten, sind ab 1.1.2025 nicht mehr zulässig.


Post

  • Die Post kann sich mit der Briefzustellung länger Zeit lassen. Die Post muss 95 % der Sendungen innerhalb von 3 Tagen zustellen. Dafür wird das Briefporto teurer und erhöht sich z. B. für einen Standardbrief von 85 auf 95 Cent. Immerhin dürfen Paketzustellungen (bei Abwesenheit) zukünftig nur noch bei der nächstgelegenen Postfiliale abgegeben werden.