1 / 2024
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Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?

Wohngeld ist eine Leistung für Bundesbürger, die über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügen (sog. Mindesteinkommen), aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaften, um auch die Wohnkosten zu decken. Beziehende von Grundsicherungsleistungen (beispielsweise Hartz IV, Sozialgeld, BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe) haben in der Regel keinen Einspruch auf Wohngeld.

Wohngeld gibt es für Mieter als Mietzuschuss oder für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie als Lastenzuschuss. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, dem monatlichen Einkommen und der Höhe der Miete.
Das Wohngeld wird regelmäßig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Neu ist, dass die Obergrenzen für die maximal anerkannten Mieten zum 01.01.022 aufgehoben wurden.

Besteht Anspruch auf Wohngeld, muss dieser schriftlich bei der Wohngeldbehörde vor Ort beantragt werden. Wohngeld wird ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wurde gezahlt. Rückwirkend besteht kein Anspruch.

Für eine erste Berechnung und um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Wohngeldrechner vom BMI genutzt werden. Auch unsere Abteilung Soziales Management steht für unsere Mitglieder bei Fragen rund um das Thema Wohngeld und Sozialleistungen gerne zur Verfügung.

Zu erreichen ist das Soziale Management, Ansprechpartnerin Frau Sabine Dömer, unter der Telefonnummer 0531. 5903-127.

Von Laura Schäfer, Auszubildende